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Wenn Sie die Kostenerstattung wählen, werden Sie behandelt wie eine Privatpatientin bzw. ein Privatpatient. Die ärztlichen Praxen rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die zahnärztlichen Praxen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Es entstehen grundsätzlich höhere Kosten als bei der vertraglichen Leistung.

Weitere Details

Abhängig von Schwierigkeitsgrad und/oder Zeitaufwand kann das Honorar unterschiedlich hoch angesetzt werden.

Den verbleibenden Betrag müssen Sie selbst zahlen, wenn dieser nicht über eine private Zusatzversicherung oder die Beihilfe abgesichert ist. 

Außerdem müssen Sie die Kosten für die Behandlung zunächst komplett bezahlen. Danach schicken Sie uns die Rechnung und wir prüfen sie.