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Ja, es ist grundsätzlich möglich. Wenn der eigene Anspruch bereits erschöpft ist und dem anderen gesetzlich versicherten Elternteil eine Freistellung der Arbeit nicht möglich ist, können seine Anspruchstage übertragen werden. Bitte sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an, da er einer erneuten Freistellung von der Arbeit zustimmen muss.

Weitere Details

Sind beide Elternteile TK-versichert, informieren Sie uns bitte formlos schriftlich. Ist der andere Elternteil bei einer anderen gesetzlichen Versicherung, rufen Sie uns bitte an unter 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr).

Sie erreichen unsere Spezialistinnen und Spezialisten zum Thema Kinderkrankengeld montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 040 - 46 06 61 45 10.