You can also use our website in English -

change to English version

Seit dem 1. Januar 2023 rufen Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeits-Daten elektronisch bei der TK ab. Angaben zu Diagnosen oder zur Arztpraxis werden nicht übermittelt. Sie erhalten den unterschriebenen Ausdruck für den Arbeitgeber nur noch auf Wunsch. 

Weitere Details

Erhalten Sie zum Beispiel eine Krankmeldung aus dem Ausland oder von einer privatärztlichen Praxis, kann keine Übermittlung erfolgen. Bitte schicken Sie Ihrem Arbeitgeber in diesen Fällen den Nachweis über Ihre Arbeitsunfähigkeit selbst.