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Am 1. Oktober 2021 startete das elektronische Verfahren zur Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten an die Krankenkassen. Seit dem 1. Januar 2022 senden alle Vertragsärztinnen und -ärzte die eAU an uns, wenn die technischen Voraussetzungen in den Praxen vorliegen. Seit dem 1. Juli 2022 ist das eAU-Verfahren verpflichtend.