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Wird eine neue Verordnung ausgestellt, ist Ihr persönlicher Besuch in der ärztlichen Praxis weiterhin Voraussetzung. Für Folgerezepte ist dies nicht erforderlich, sofern keine ärztlichen Einwände bestehen. Sie können Ihre Medikamente nach der Verordnung einfach mit Ihrer TK-Gesundheitskarte in der Apotheke abholen.

Weitere Details

Alternativ können Sie Ihre Verordnungen mit Ihrem Smartphone und der E-Rezept-App einlösen. Erkundigen Sie sich hierzu gern bei Ihrer ärztlichen Praxis. Das vierteljährliche Vorzeigen der Gesundheitskarte in der Praxis entfällt damit allerdings nicht.