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Es kommt darauf an, ob Ihr Arbeitgeber Sie gekündigt hat, Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft oder Ihr Arbeitsverhältnis ohne Kündigung endet. Mehr zu allen drei Varianten lesen Sie im Folgenden.

Weitere Details

Mit Beginn der Schwangerschaft darf Ihnen in der Regel während folgender Fristen nicht gekündigt werden:

  • Bis vier Monate nach der Geburt
  • Bis vier Monate nach einer Fehlgeburt ab der dreizehnten Schwangerschaftswoche
  • Während der Elternzeit

Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt.

Kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber, ohne von Ihrer Schwangerschaft zu wissen, gilt das Arbeitsverhältnis als beendet. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie Ihren Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung über die Schwangerschaft informieren. Versäumen Sie diese Frist, gelten Sie nicht mehr als beschäftigt. Dadurch erhalten Sie unter Umständen weniger oder gar kein Mutterschaftsgeld.

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber trotz Schwangerschaft kündigen möchte, benötigt er die Zustimmung der obersten Landesbehörde für Arbeitsschutz oder einer von dieser Behörde bestimmten Stelle.

Trotz einer zulässigen Kündigung sind Sie während Ihrer Schutzfrist finanziell gut abgesichert. Sie erhalten Mutterschaftsgeld für die Dauer der Schutzfrist, auch wenn Sie inzwischen Leistungen von der Agentur für Arbeit bekommen. Wichtig ist nur, dass Sie weiterhin als Mitglied bei der TK versichert sind. 

Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft in der Schutzfrist aus.

Auch dann sind Sie bei der TK weiterhin finanziell gut abgesichert. Sie erhalten das Mutterschaftsgeld für die gesamte Dauer der Schutzfrist - nur die Höhe ändert sich. Nach dem Ende Ihrer Beschäftigung zahlen wir Ihnen das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, vorausgesetzt, dass Sie zu Beginn der Schutzfrist TK-Mitglied sind.

Mein Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung.

Dies ist zum Beispiel bei einem Auflösungsvertrag der Fall, also einer Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen, oder wenn Ihr befristeter Arbeitsvertrag vor der Schutzfrist endet. Ob Sie in diesem Fall Mutterschaftsgeld erhalten, hängt davon ab, was Sie anschließend machen. Bitte rufen Sie uns an. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 040 - 46 06 61 45 40.