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Die TK übernimmt bundeslandabhängig die Kosten für alle Maßnahmen, die für die Diagnostik und das Aufstellen eines Behandlungsplanes erforderlich sind. Ihre ärztliche Praxis oder das Sozialpädiatrische Zentrum rechnet diese Leistungen direkt mit uns ab.

Weitere Details

Sind therapeutische Maßnahmen notwendig, werden diese im Förder- und Behandlungsplan benannt beziehungsweise eine Verordnung von der Praxis ausgestellt. Das betrifft beispielsweise die Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie oder auch psychologische Leistungen.

Im Behandlungsplan können auch soziale und heilpädagogische Maßnahmen empfohlen werden. Diese Kosten werden je nach Bundesland auch direkt mit dem Sozialamt abgerechnet.