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Ja. In diesem Fall werden die Verdienste zusammengerechnet. Dabei gilt: Wenn Sie insgesamt - mit allen Ihren Jobs - mehr als 538 Euro monatlich verdienen, werden Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, und es fallen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.