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Sollten Sie auch zwischenzeitlich kein höheres Arbeitseinkommen erzielen, informieren Sie uns bitte darüber, wenn Sie uns Ihren neuen Einkommensteuerbescheid schicken. Wir prüfen dann gern, ob wir Ihre Beiträge weiterhin reduzieren können.

Weitere Details

Dafür benötigen wir rechtzeitig Ihren Antrag und einen aktuellen Vorauszahlungsbescheid. Sollten Sie diesen beim Finanzamt neu beantragen müssen, räumt Ihnen die TK eine dreimonatige Karenzzeit ein. Sie beginnt mit der Ausstellung des aktuellen Einkommensteuerbescheids. Bitte reichen Sie daher jeden neuen Bescheid unbedingt zeitnah ein, damit Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen.

Trifft Ihr Vorauszahlungsbescheid innerhalb der dreimonatigen Karenzzeit bei uns ein, zahlen Sie nahtlos auch weiterhin den vorläufigen reduzierten Beitrag - vorausgesetzt, Ihr Arbeitseinkommen ist immer noch um mehr als ein Viertel niedriger als im Einkommensteuerbescheid.

Legen Sie uns die Unterlagen erst später vor, können wir Ihren Beitrag nur für die Zukunft und nicht rückwirkend ermäßigen.