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Wenn Sie im Rahmen Ihrer gewöhnlich in Deutschland ausgeübten Selbstständigkeit vorübergehend in einem anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich tätig sind, beantragen Sie oder Ihre Steuerberatung bitte die Entsendebescheinigung selbst. Der Antrag erfolgt elektronisch über das sogenannte SV-Meldeportal.

Weitere Details

Das Programm übermittelt den Antrag dann an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Liegen die Voraussetzungen für die A1-Bescheinigung vor, wird sie online zugestellt. Wie Sie sich registrieren und die Bescheinigung beantragen, haben wir in den folgenden Artikeln erklärt:

Ein Antrag über Ihr Lohnabrechnungsprogramm ist nicht möglich.