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Die Versicherung zum Studierenden-Tarif endet mit Ablauf des Semesters in dem oder zu dem Sie exmatrikuliert werden, spätestens jedoch mit Ablauf des Semester, in dem Sie 30 Jahre alt werden.

Weitere Details

Wenn Sie 30 Jahre alt sind und weiter studieren

Nur unter bestimmten Voraussetzungen können wir die Versicherung zum Studierenden-Tarif verlängern. Um die Voraussetzungen zu prüfen, kommen wir rechtzeitig auf Sie zu. 

Nach dem Ende Ihrer Versicherung zum Studierenden-Tarif zahlen Sie die regulären Beiträge für freiwillig Versicherte. Sie hängen von Ihrem Einkommen ab. Details finden Sie unter:

Ihr Beitrag als freiwillig versicherte Studentin//freiwillig versicherter Student

Nach dem Ende des Studiums

Wenn Sie sich exmatrikuliert haben oder Ihr Studium beenden, kommt es darauf an, wie es anschließend bei Ihnen weitergeht. Details können Sie hier nachlesen: