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Erfolgt die Promotion noch vor Abschluss des Master- oder Diplomstudiengangs oder des Staatsexamens, ist eine Mitgliedschaft in der studentischen Pflichtversicherung (KVdS) möglich. 

Promovieren Sie erst danach, ist eine Mitgliedschaft in der KVdS nicht möglich. Die Mitgliedschaft erfolgt dann im Rahmen einer freiwilligen Versicherung. 

Weitere Details

Gern senden wir Ihnen den notwendigen Antrag für die freiwillige Versicherung zu - ein Anruf genügt: 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).

Arbeiten während der Promotion

Eine Beschäftigungsmöglichkeit als Werkstudentin oder Werkstudent besteht nur für Promotionsstudent:innen, die ihre Dissertation noch vor Abschluss des Master- oder Diplomstudiengangs oder des Staatsexamens anfertigen.

Diese Beschäftigungsmöglichkeit besteht nicht für Promotionsstudent:innen, die ihre Dissertation erst nach erfolgreichem Abschluss eines Hochschulstudiums anfertigen. Handelt es sich nicht um eine geringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigung, werden Sie als Arbeitnehmer:in pflichtversichert.