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Die Art der Versicherung hängt vom Umfang der Beschäftigung ab.

Weitere Details

Für nicht vorgeschriebene Praktika gelten dieselben Regeln wie für Jobs.

Familienversichert bleiben

Sie bleiben familienversichert, wenn Ihr Gesamteinkommen die Einkommensgrenze von monatlich 485 Euro (bei einem Minijob 520 Euro) nicht überschreitet.

Überschreiten Sie diese Einkommensgrenze für weniger als 2 Monate innerhalb der letzten 12 Monate? Und das Überschreiten war unvorhergesehen, weil Sie zum Beispiel eine Krankheitsvertretung gemacht haben? Dann kann Ihre Familienversicherung weiter bestehen, wenn Sie in den beiden Monaten des Überschreitens jeweils nicht mehr als 1.040 Euro verdient haben. 

Steht dagegen bereits zu Beginn einer Beschäftigung fest, dass die Einkommensgrenze überschritten wird, endet die Familienversicherung sofort.

Mehr Infos finden Sie hier:

Mitglied werden

Werden Sie TK-Mitglied, wenn keine Familienversicherung mehr möglich ist.

Sie werden freiwillig versichert, sofern der Umfang der Beschäftigung einem Minijob  oder einer kurzfristigen Beschäftigung entspricht.

Ist der Umfang der Beschäftigung größer, versichern wir Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer.

Versichern Sie sich direkt online:

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