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Wenn Sie in der Rente pflichtversichert sind, läuft vieles wie gewohnt weiter: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) überweist Ihre Beiträge direkt. Dafür zieht sie die vollen Beiträge zur Pflegeversicherung und die Hälfte der Krankenversicherungs-Beiträge von Ihrer Rente ab. Die andere Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge übernimmt die DRV.

Weitere Details

Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse und die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen Sie aus diesen Einkünften:

  • aus Ihrer Rente, 
  • aus Versorgungsbezügen, z.B. Betriebsrenten,
  • aus Einkünften aus einer Selbstständigkeit und 
  • aus einer ausländischen Rente. 

Was ist, wenn ich nicht pflichtversichert sein kann?

Dann müssen Sie auch Beiträge aus allen weiteren Einnahmen zahlen, z. B. Zinsen und Mieteinnahmen. Was Sie dabei außerdem beachten sollten, haben wir hier zusammengestellt:  Freiwillig krankenversichert