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Manchmal kann es vorkommen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit weiteren Einnahmen (z. B. gesetzliche Rente oder Betriebsrente) zu viele Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung gezahlt haben. Diese Beiträge zahlen wir Ihnen auf Antrag zurück. Ihren Antrag und Ihre Unterlagen dazu können Sie bequem online oder per Post bei uns einreichen. Wir informieren Sie rechtzeitig persönlich über die Details.

Fälle für zu viel gezahlte Beiträge

Wenn Sie in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeiten und einen oder mehrere der folgenden Bezüge haben, kann es sein, dass Sie zu viele Beiträge gezahlt haben:

  • Eine gesetzliche Rente der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
  • Eine ausländische gesetzliche Rente
  • Versorgungsbezüge, zum Beispiel eine Betriebsrente oder eine einmalig gezahlte Kapitalleistung
  • Einkommen aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit

Ihr Arbeitgeber führt in diesen Fällen für Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Und die DRV zahlt Ihnen nicht nur Ihre Rente aus, sondern behält auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Ihrer gesetzlichen Rente ein. Unter Umständen zahlen Sie weitere Beiträge, zum Beispiel auf Ihre Versorgungsbezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge.

Hierdurch kann es passieren, dass Sie insgesamt zu viele Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung zahlen. Das ist dann der Fall, wenn Sie und die verschiedenen Stellen, die für Sie Beiträge abführen, zusammen Beiträge auf ein Gesamteinkommen gezahlt haben, das über der sogenannten "Beitragsbemessungsgrenze" zur Kranken- und Pflegeversicherung liegt. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Obergrenze des Einkommens, auf das Sie Beiträge zahlen müssen. Sie wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt.

Ihre Einnahmen, aus denen Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt haben, können Sie zum Beispiel Ihren Gehaltsabrechnungen sowie den Rentenbescheiden und den Betriebsrentenbescheiden entnehmen.

Zu viel gezahlt? Wir informieren Sie

Nachdem wir von Ihrem Arbeitgeber die Entgeltmeldung für das Vorjahr bekommen haben, schreiben wir Sie im März an, falls Sie im Vorjahr zu viele Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt haben könnten und noch nicht selbstständig einen Antrag auf Rückerstattung gestellt haben. In unserem Anschreiben erhalten Sie ein Kennwort und einen Link, so dass Sie uns Ihren Antrag und die Gehaltsabrechnungen online übermitteln können.

Bei der Prüfung der gezahlten Beiträge berücksichtigen wir auch das von Ihrem Arbeitgeber gemeldete Entgelt. Dieses kann aber höher sein als das Entgelt, aus dem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn Sie sich in Altersteilzeit befinden. In diesen Fällen besteht daher die Möglichkeit, dass Sie trotz unserer Information keinen Anspruch auf eine Erstattung von Beiträgen haben.

Wenn Sie Einkommen aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit haben, können wir Sie erst dann informieren, wenn uns der endgültige Steuerbescheid für das entsprechende Jahr vorliegt.

So erhalten Sie Beiträge zurück

Sie erhalten zu viel gezahlte Beiträge einmal jährlich auf Antrag für das Vorjahr von uns zurück. Wenn Sie einen Brief oder eine Nachricht ins Postfach von uns bekommen haben, dass Sie zu viele Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung bezahlt haben könnten, nutzen Sie den Link und das Kennwort in unserem Anschreiben und stellen Ihren Antrag online.

Falls Sie Ihren Antrag per Post oder Mail bereits bei uns einreichen möchten, bevor wir Sie angeschrieben haben oder Sie den Antrag nicht online stellen möchten, schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • Einen formlosen Antrag auf Rückerstattung mit Angabe Ihrer Versichertennummer und Ihrer aktuellen Bankverbindung
  • Kopien Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnungen für das Vorjahr für jeden Monat, in dem Sie beschäftigt waren. Wir brauchen alle Gehaltsbescheinigungen, da wir den Erstattungsbetrag für jeden Monat einzeln berechnen. Außerdem kann eine Sonderzahlung Auswirkungen auf den Erstattungsbetrag für mehrere Monate haben. Die Lohnsteuerbescheinigung für das ganze Jahr reicht nicht aus. Alle Angaben auf Ihren Gehaltsabrechnungen, die nicht Ihre Brutto-Entgelte zur Kranken- und Pflegeversicherung betreffen, können Sie schwärzen.

Senden Sie die Unterlagen bitte an die Postanschrift

Techniker Krankenkasse
20901 Hamburg

oder per Mail an versicherung@tk.de. Bitte beachten Sie, dass eine Mail ähnlich wie eine Postkarte von jedem mitgelesen werden kann.

Weitere Unterlagen, wie zum Beispiel Kopien der Rentenbescheide oder Kopien der Betriebsrentenbescheide, brauchen Sie nicht einzureichen.

Sie haben zeitweise Krankengeld erhalten und haben für diese Zeiträume keine Gehaltsabrechnungen? Dann senden Sie uns bitte nur die Abrechnungen, die Sie für das Vorjahr von Ihrem Arbeitgeber bekommen haben. Falls Sie durchgehend Krankengeld bezogen und keine Gehaltsabrechnungen erhalten haben, stellen Sie nur einen formlosen Antrag ohne Anlagen.

Sie sind als Künstler oder Künstlerin selbstständig tätig und haben daher keine Gehaltsabrechnungen? Auch dann stellen Sie nur einen Antrag und fügen keine Anlagen bei.

Übersicht über die Beitragsbemessungsgrenzen 

Jahr

Beitragsbemessungsgrenze pro Monat

2023

4.987,50 Euro

2022

4.837,50 Euro

2021

4.837,50 Euro

2020

4687,50 Euro

2019

4.537,50 Euro