Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.

Zweitmeinung

OPs müssen nicht immer sein

Sie stehen vor der Entscheidung, ob Sie sich einer Rücken- oder Gelenkoperation unterziehen sollen? Dann hat die Techniker ein besonderes Versorgungsangebot für Sie: Mithilfe einer Zweitmeinung kann man nämlich weitere Informationen einholen, bevor man sich schließlich für oder gegen eine Operation entscheidet.

Zu diesem Zweck können Betroffene eines der bundesweit teilnehmenden rund 30 Schmerzzentren aufsuchen. Dort berät ein Expertenteam aus den Bereichen Schmerztherapie, Physiotherapie und Psychotherapie, ob der Eingriff wirklich notwendig ist. Alternativ zu dieser persönlichen Beratung vor Ort können Versicherte eine zweite Meinung in bestimmten Fällen auch online von spezialisierten Fachärztinnen und -ärzten einholen. Anschließend erhält man eine Empfehlung für eine geeignete Therapie. Denn häufig gibt es schonende Alternativen zu einem operativen Eingriff.

Eine zweite Meinung ist ratsam, ehe ein Termin für eine Rücken- oder Gelenk-OP gemacht wird.

Wie wichtig dieser TK-Service ist, zeigt sich auch an einer aktuellen Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses: Versicherte können perspektivisch eine Zweitmeinung vor bestimmten Rücken-OPs als Kassenleistung nutzen. Bei der Suche nach einer ärztlichen Zweitmeinung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Indikationen steht Ihnen die Arztsuche über den Patientenservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verfügung. 

Arbeitsunfähigkeit

Digitale Krankschreibung läuft

Wenn Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin krankgeschrieben werden, bekommen Sie in der Praxis den gelben Schein in die Hand gedrückt. Künftig müssen Sie sich nicht mehr darum kümmern, den Durchschlag für die Krankenkasse der Techniker zukommen zu lassen. Krankenkassen bekommen diese sogenannten AU-Bescheinigungen nämlich seit Oktober in digitalisierter Form als eAU direkt aus der Software der Arztpraxen. Das spart Porto und Zeit.

Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.

Digi­tale Gesund­heit

eAU: Die Krankmeldung nimmt jetzt eine Abkürzung!

Doch ganz papierlos geht es in diesem Jahr noch nicht: Denn für die Patienten und Patientinnen selbst und ihren Arbeitgeber gibt es - wie bisher - einen Ausdruck. Das wird sich erst ab dem 1. Juli 2022 ändern, wenn die Arbeitgeber die AU-Daten direkt bei den Krankenkassen abrufen können. Parallel zum digitalen Verfahren nimmt aber auch die Techniker mindestens noch bis zum Ende dieses Jahres weiterhin auf Papier ausgestellte Krankmeldungen an. Diese Übergangsregelung soll dafür sorgen, dass die Ärzteschaft diesen neuen Prozess hinreichend in ihre Praxisabläufe integrieren kann.

Eine Übersicht über Ihre selbst eingereichten und die von den Arztpraxen übermittelten Krankmeldungen finden Sie in unserer TK-App .

Weitere Informationen

Video: Die eAU kurz erklärt

Inhalte werden geladen

Zahngesundheit

Neue Leistungen bei Parodontitis

Parodontitis ist eine entzündliche Erkrankung des Zahnhalteapparates, die nicht unterschätzt werden sollte. Denn diese Entzündung gilt als Risikofaktor - zum Beispiel für Herzerkrankungen und Diabetes. Bislang beruhte die Behandlung auf dem akuten Stadium der Entzündung selbst. Doch seit dem 1. Juli dieses Jahres gibt es ein ganzes Maßnahmenpaket für eine systematische Therapie.

Die neuen Leistungen im Rahmen der Therapie umfassen eine individuelle Einweisung in die Mundhygiene, ein Aufklärungs- und Therapiegespräch und eine Neubewertung des Befundes. Außerdem können Versicherte künftig zwei Jahre nach dem Abschluss der aktiven Behandlungsphase eine strukturierte Nachsorge in Anspruch nehmen, um den Erfolg zu sichern.

Uheft-eva-Befragung

Mitmachen und für Verbesserung sorgen

Entwicklungsverzögerungen und Krankheiten bei Kindern frühzeitig zu erkennen und zu behandeln ist wichtig. Dazu finden die Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9) statt. In der wissenschaftlichen Studie "Uheft-eva" sind Eltern eingeladen, über Ihre Erfahrungen mit den Vorsorgeuntersuchungen zu berichten: Wie verlief die letzte Vorsorgeuntersuchung Ihres Kindes? War die Untersuchung hilfreich und verständlich? Wie nutzen Sie das "Gelbe Heft"?

Um besonders die Verwendung des Gelben Hefts besser zu verstehen, werden interessierte Eltern zusätzlich gebeten, anonymisierte Kopien des Gelben Hefts ihres Kindes für die Studie zur Verfügung zu stellen.

Ziel ist es, die Vorsorgeuntersuchungen weiter zu verbessern, damit Kinder gesund aufwachsen können. Die Studie wird vom IGES Institut, einem unabhängigen Forschungs- und Beratungsunternehmen, im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses durchgeführt.

Los geht’s zur Befragung:

Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.

Rund um das Thema

Früherkennung für Kinder und Jugendliche

Transparenz

TK-Beiträge 2022

Gute Nachrichten: Die vom Gesetzgeber für die Beitragsberechnung festgelegten Werte in der Kranken- und Pflegeversicherung bleiben zum 1. Januar 2022 weitgehend unverändert.

Individueller Zusatzbeitragssatz

Ob der individuelle Zusatzbeitragssatz der TK angepasst wird, entscheidet sich auf der Verwaltungsratssitzung am 17. Dezember 2021. Bei einer Veränderung werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.

Pflegeversicherung für Kinderlose

Bereits entschieden worden ist, dass sich in der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2022 der Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,25 auf 0,35 Prozente erhöhen wird. Diesen Zuschlag zahlen Mitglieder, die 23 Jahre oder älter sind und keine Kinder haben. Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, zahlen generell keinen Zuschlag.

Zu viel Beitrag gezahlt?

Arbeiten Sie in einem sozialversicherungspflichtigen Job und haben weitere Einnahmen, aus denen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden (zum Beispiel eine gesetzliche Rente oder eine Betriebsrente)? Dann kann es dazu kommen, dass Sie Beiträge aus Einkommen zahlen, das über der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.837,50 Euro monatlich liegt. Haben Sie solche Beiträge gezahlt, können Sie diese von der TK zurückfordern.

Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.

Beitrags­rechner

Wie hoch Ihr Beitrag ist, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Ermitteln Sie Ihren TK-Beitrag für unsere umfangreichen Leistungen und Services.

Infos rund um Covid-19

Digital auf Nummer sicher

Die wichtigsten Informationen rund um Covid-19 sowie die schnellsten Kontaktwege:

Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.

Coro­na­virus

Wir beantworten wichtige Fragen und informieren über unsere Serviceangebote in Corona-Krisenzeiten.