Flughafen-Koffer-Gepäck
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Nicht mit an Bord dürfen zum Beispiel

  • Explosivstoffe
  • komprimierte Gase
  • oxidierende, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Stoffe
  • leicht entzündliche Stoffe
  • giftige oder aggressive Stoffe
  • flüssige Gefahrstoffe jeder Art, das sind alle Gegenstände oder Substanzen, die nach Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut klassifiziert sind.

Auch Gegenstände, die aufgrund ihres Gewichts, ihrer Größe oder ihrer Art für die Beförderung ungeeignet sind, müssen zu Hause bleiben.