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Entlastung

Zum 1. Januar 2022 werden Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 in vollstationärer Pflege finanziell entlastet und erhalten einen Leistungszuschlag auf ihren Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen. Der Zuschlag steigt mit der Dauer der Pflege. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse fünf Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. In der ambulanten Pflege werden die monatlichen Leistungsbeträge für die Pflegesachleistung um fünf Prozent erhöht.

Ab Januar gibt es höhere Zuschüsse in der Pflege

Monatliche Beträge

Pflegegrad 2    724 Euro
Pflegegrad 3    1.363 Euro
Pflegegrad 4    1.693 Euro
Pflegegrad 5    2.095 Euro

Darüber hinaus wird der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege um zehn Prozent auf dann 1.774 Euro angehoben. Zusammen mit noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus der Verhinderungspflege stehen dann bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung.

Studie Pflege in Kliniken

Positive Zustimmung überwiegt

Wie gut ist die Pflege in deutschen Kliniken? Antworten gibt die Studie zur "Pflegeintensität und pflegesensitiven Ergebnisindikatoren" (PPE). Das ist ein Forschungsprojekt mit Beteiligung der TK. Gefördert wird es durch den Innovationsfonds vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Erste Ergebnisse aus dieser Befragung von rund 210.000 TK-Versicherten zwischen Februar und September 2019 zeigen, dass rund die Hälfte unserer Kundinnen und Kunden voll und ganz zustimmten, von den Pflegenden verständliche Informationen erhalten zu haben. 75 Prozent der Befragten gaben an, dass sich die Pflegenden genügend Zeit für die Pflege nahmen. Etwas mehr als die Hälfte würde mit Blick auf die Pflegenden das jeweilige Krankenhaus auf alle Fälle wieder wählen und auch weiterempfehlen. Neben der Anzahl der Pflegenden in den untersuchten Kliniken ist es der Qualifikationsmix, der die Qualität der Pflege aus Sicht der Patientinnen und Patienten gewährleistet.