Wie Organspender unterstützt werden
Neben der Spende nach dem Tod - der postmortalen Organspende - ist es auch möglich, Organe bereits zu Lebzeiten zu spenden. Ansprüche auf Leistungen haben diese Spender gegenüber der Krankenkasse des Organempfängers. Die Techniker bietet ihren versicherten Spendern seit 2012 mit einer stationären Vorsorgekur eine Mehrleistung an, die der TK-Verwaltungsrat auf den Weg gebracht hat.
Lebendspenden sind in Deutschland nur unter nahen Verwandten oder persönlich eng verbundenen Personen zulässig. Gespendet werden können allerdings nur jeweils eine Niere oder ein Teil der Leber. Bei den Leistungen rund um eine solche Organspende geht es unter anderem um die Übernahme von Kosten für Voruntersuchungen, Gutachten der Lebendspende-Kommission, die OP und Behandlung im Krankenhaus sowie für Nachbetreuung, Fahrkosten, Verdienstausfall oder Haushaltshilfe.
Benötigt ein Spender im Anschluss an eine Organentnahme eine Reha, wird auch diese Leistung nach den gesetzlichen Regelungen von der Krankenkasse des Organempfängers übernommen. Voraussetzung ist, dass kein anderer Sozialversicherungsträger zur Kostenübernahme verpflichtet ist.
Die Vorsorgekur der TK ist zuzahlungsfrei
"Unsere Mehrleistung setzt an dem Punkt an, wenn bei TK-versicherten Spendern keine medizinische Reha in Betracht kommt. In diesen Fällen können Spender bei ihrer Techniker einmalig eine zuzahlungsfreie stationäre Vorsorgekur beantragen. Damit möchten wir unsere Versicherten dabei unterstützen, ihre Gesundheit zu regenerieren und ihnen damit etwaige ambulante Nachbehandlungen ersparen", beschreibt Helmut Fitzke.
"Die Leistung selbst sowie die dafür erforderlichen Ergänzungen der Satzung bereitet der Sozialpolitische Ausschuss des Verwaltungsrats vor", erläutert Fitzke weiter. "Dies geschieht in Form einer Beschlussvorlage, über die dann im Plenum des Verwaltungsrats abgestimmt wird. Auch Empfehlungen für sozial- und gesundheitspolitische Beschlüsse erreichen den Verwaltungsrat über diesen Ausschuss".
- Mehr über die Zusammensetzung und die Funktionen des Verwaltungsrats sowie die Sozialwahl - bei der die Selbstverwalter gewählt werden.
Organspende
Mit einer Organspende können nach dem eigenen Tod die Leben von bis zu sieben anderer, schwer kranker Menschen gerettet werden. Die Entscheidung - egal, ob pro oder contra Organspende - kann auf dem Organspendeausweis dokumentiert werden.