Informationen zu den neuen Beiträgen ab Januar 2020
Bedingt durch gesetzliche Änderungen steigen die Mindest- und Höchstbeträge in der Kranken- und Pflegeversicherung zum 1. Januar 2020. Ob auch der Zusatzbeitragssatz der TK angepasst wird, entscheidet sich auf der Verwaltungsratssitzung am 20. Dezember 2019.
Mitte November erhält die Techniker einen Bescheid über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Erst dann kann der Haushaltsplan für das kommende Jahr verbindlich aufgestellt und ein eventuell zusätzlicher Finanzbedarf ermittelt werden. Bei einer Veränderung des individuellen Zusatzbeitragssatzes werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.
Unabhängig davon erhalten Mitglieder, die ihre Beiträge überweisen oder per Lastschriftmandat bezahlen, in den kommenden Wochen eine persönliche Mitteilung mit den neuen Beiträgen ab 1. Januar 2020.
Einkommensgrenze für die Familienversicherung Ehepartner und Kinder sind beitragsfrei familienversichert, sofern ihr regelmäßiges Gesamteinkommen 455 Euro pro Monat - bei geringfügig Beschäftigten 450 Euro - nicht überschreitet und die übrigen Voraussetzungen (zum Beispiel die Altersgrenze bei Kindern) erfüllt sind.
Überblick Versicherungsbeiträge
Krankenversicherung (KV):
- allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
- ermäßigter Beitragssatz: 14,0 %
- Zusatzbeitrag: aktuell 0,7 %
- (Änderung noch offen)
Pflegeversicherung (PV):
- Beitragssatz: 3,05 %
- Zuschlag für kinderlose Mitglieder: 0,25%
Den Zuschlag zahlen Mitglieder, die 23 Jahre oder älter sind und keine Kinder haben. Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, zahlen generell keinen Zuschlag.
Rentenversicherung (RV):
- Beitragssatz: 18,6 %
Arbeitslosenversicherung (ALV):
- Beitragssatz: 2,4 %
Überblick Beitragsbemessungsgrenzen:
KV und PV
- Bundeseinheitlich 4.687,50 Euro
RV und ALV
- West 6.900 Euro
- Ost 6.450 Euro
Versicherungspflichtgrenze:
- bundeseinheitlich 5.212,50 Euro
Für privat versicherte Personen, die bereits am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei waren, gilt eine niedrigere Versicherungspflichtgrenze von 4.687,50 Euro.