TK-Beiträge
Bedingt durch rechtliche Änderungen steigen die Mindest- und Höchstbeträge in der Kranken- und Pflegeversicherung zum 1. Januar 2019. Ob auch der Krankenkassen-Zusatzbeitrag der Techniker angepasst wird, entscheidet sich auf der Verwaltungsratssitzung.
Krankenkassenbeiträge 2019
Die Techniker erhält Mitte November einen Bescheid über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Anschließend können der Haushaltsplan für das kommende Jahr verbindlich aufgestellt und ein eventuell zusätzlicher Finanzbedarf ermittelt werden. Bei einer Veränderung des individuellen Krankenkassen-Zusatzbeitrags werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.
Zusatzbeitrag paritätisch finanziert
Eine gute Nachricht: Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger beteiligen sich künftig am Krankenkassen-Zusatzbeitrag. Arbeitnehmer, Rentner und versicherungspflichtige Künstler/Publizisten erhalten ab 2019 einen Zuschuss in Höhe des halben Zusatzbeitrags und somit eine Verringerung des Krankenkassenbeitrags. Für Techniker-Versicherte bedeutet das eine Ersparnis von bis zu 20 Euro im Monat.
Entlastung für Selbstständige
Um Selbstständige mit geringen Einkünften künftig zu entlasten, wird zudem die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Selbstständige ab dem 1. Januar 2019 halbiert und einheitlich auf den 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße abgesenkt (2019 = 1.038,33 Euro). Damit reduziert sich auch die Beitragsbelastung für Versicherte.
Die bisherigen Sonderregelungen für Beitragsermäßigte und Existenzgründer mit einer Leistungsförderung werden gestrichen, da auch diese Gruppe von der niedrigeren Mindestbeitragsbemessungsgrundlage profitiert.
Unabhängig davon erhalten Versicherte, die ihre Krankenkassenbeiträge überweisen oder per Lastschriftmandat bezahlen, in den kommenden Wochen eine persönliche Mitteilung mit den neuen, ab 1. Januar 2019 geltenden Krankenkassenbeiträgen.
Beitragsfreie Familienversicherung
Ehepartner und Kinder sind beitragsfrei familienversichert, sofern ihr regelmäßiges Gesamteinkommen 445 Euro - bei geringfügigen Beschäftigungen 450 Euro - nicht überschreitet und die übrigen Voraussetzungen wie zum Beispiel die Altersgrenze bei Kindern erfüllt sind.
Überblick Versicherungsbeiträge:
Krankenversicherung (KV):
allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
ermäßigter Beitragssatz: 14,0 %
Zusatzbeitrag: aktuell 0,9 %
(Änderung noch offen)
Pflegeversicherung (PV):
Beitragssatz: 3,05 % (voraussichtlich)
Zuschlag für kinderlose Mitglieder: 0,25 %
Den Zuschlag zahlen Mitglieder, die 23 Jahre oder älter sind und keine Kinder haben. Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, zahlen generell keinen Zuschlag.
Rentenversicherung (RV):
Beitragssatz: 18,6 %
Arbeitslosenversicherung (ALV):
Beitragssatz: 2,5 % (voraussichtlich)
Überblick Beitragsbemessungsgrenzen:
KV und PV
bundeseinheitlich 4.537,50 Euro
RV und ALV
West 6.700 EUR
Ost 6.150 EUR
Versicherungspflichtgrenze:
bundeseinheitlich 5.062,50 Euro
Für privat versicherte Personen, die bereits am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei waren, gilt eine niedrigere Versicherungspflichtgrenze von 4.537,50 Euro.
Zu Hause gut gepflegt
Die Pflegebereitschaft in Deutschland ist groß: 86 Prozent sind grundsätzlich dazu bereit, nahe Angehörige mehrere Stunden in der Woche selbst zu pflegen. Sechs von zehn pflegebereiten Befragten würden für diese Aufgabe auch im Beruf kürzer treten und Stunden ihrer Arbeitszeit für die häusliche Pflege reduzieren. Zwei von zehn pflegenden Angehörigen könnten sich außerdem vorstellen, eine längere Auszeit zugunsten der häuslichen Pflege zu nehmen. Zu diesen Ergebnissen kommt die aktuelle Umfrage "Meinungspuls Pflege" der Techniker. Besonders interessant: Der Wunsch, zu Hause gepflegt zu werden, ist groß - 83 Prozent der Befragten möchten in den eigenen vier Wänden versorgt werden. 37 Prozent gaben an, womöglich auch in ein Pflegeheim gehen zu wollen. Über drei Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig - Tendenz steigend. Gleichzeitig wird die Betreuung durch Angehörige immer seltener. In vielen Fällen müssen kostspielige Pflegedienste oder -heime einspringen. Die privaten Pflegetarife der Envivas sorgen dafür, dass TK-Versicherte im Fall der Fälle unabhängig und selbstbestimmt bleiben. Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, wird von Vielen unterschätzt. Dabei kann es jeden treffen - auch jüngere Menschen. Denn mehr als 300.000 Menschen in Deutschland sind statistisch gesehen noch vor ihrem 60. Lebensjahr nicht mehr in der Lage, die alltäglichen Dinge alleine zu meistern - ob aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit. Durch die Pflegereformen haben sich auch die gesetzlichen Leistungen der TK-Pflegeversicherung erhöht. Trotzdem sollte man darüber hinaus vorsorgen. Denn gute Pflege ist teuer. Und im Ernstfall muss der Patient die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung und den tatsächlichen Aufwendungen für die Pflege selber ausgleichen. Versicherte der Techniker können diese Versorgungslücke mit den Pflegezusatzversicherungen PflegeAktiv und PflegePlus deutlich reduzieren. In beiden Tarifen wird ihnen - in Abhängigkeit vom Pflegegrad - monatlich ein vereinbartes Pflegegeld ausgezahlt. Im Fall der Fälle bedeutet dies mehr Selbstbestimmung und Flexibilität sowie weniger Belastung für die Angehörigen. Gern können Sie die Envivas auch anrufen, montags bis freitags von 7 bis 22 Uhr unter Telefon 0800 - 425 25 25 (bundesweit gebührenfrei).
Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.
83 Prozent der Befragten möchten zu Hause versorgt werden.
Der digitale Pflegekurs der Techniker
Pflege - wer gut vorsorgt, bleibt flexibel
Unterschätztes Risiko
Warum eine private Pflegeversicherung?
Weitere Informationen zu Pflegezusatzversicherungen