Organspende: Wissen, was passiert
Kommt eine Organspende für mich infrage? Ganz gleich, wie die Antwort darauf lautet - sie sollte im Organspende-Ausweis festgehalten werden.
In Deutschland warten derzeit rund 9.000 Menschen auf eine Organtransplantation. "Insgesamt 2.941 Organe von 913 Spenderinnen und Spendern wurden im Jahr 2020 an Eurotransplant gemeldet und in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsland transplantiert", sagt Birgit Blome, Bereichsleiterin Kommunikation bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation.
Mit einer Organspende nach dem eigenen Tod kann bis zu sieben anderen, schwer kranken Menschen geholfen werden. Ob einer Organ- oder Gewebespende zugestimmt wird oder nicht, bleibt einem aber selbst überlassen. Wichtig ist: egal ob pro oder kontra - die Entscheidung, was im Falle eines Todes mit den eigenen Organen passiert, sollte auf dem Organspende-Ausweis dokumentiert werden.
Ein Ausweis - viele Möglichkeiten

Bisher hat nur eine Minderheit der deutschen Bevölkerung ihren Willen zur Organspende schriftlich festgehalten. Personen, die einer Spende zustimmen, können so dokumentieren, welche Organe sie spenden möchten und welche nicht. Auch ist es möglich, die Entscheidung über eine Organspende auf eine andere Person zu übertragen, die in dem Ausweis benannt wird.
Entscheidung immer freiwillig
Die im Januar 2020 beschlossene Organspende-Reform ändert nichts an der Tatsache, dass die Entscheidung für oder gegen eine Organspende freiwillig erfolgt und jederzeit von der betroffenen Person widerrufen werden kann. Sie sieht jedoch vor, dass diejenigen, die sich noch nicht entschieden haben, regelmäßig befragt werden, ob eine Spende für sie infrage kommt. Zum Beispiel in Bürgerämtern, wenn ein neuer Personalausweis beantragt wird. Wird eine Entscheidung getroffen, soll diese direkt vor Ort im Amt oder bald auch zu Hause online festgehalten werden können.
Organe spenden? Ob ja oder nein: Die Entscheidung sollte festgehalten werden.
Wer den Organspende-Ausweis ausfüllt, bindet Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige. Wurde zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen, dürfen auch keine Organe entnommen werden - ganz gleich, was die Angehörigen sagen. Hat eine Person im Laufe ihres Lebens nicht selbst darüber entschieden, was nach dem Tod mit ihren Organen passiert, müssen die Angehörigen die Entscheidung nach bestem Wissen stellvertretend für sie treffen.