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In Deutschland entscheidet jeder selbst, ob er bereit ist, Organe oder Gewebe zu spenden oder nicht. Die Entscheidung - egal ob pro oder contra - kann auf dem Organspendeausweis dokumentiert werden.

Um den Ausweis und um die Organspende gibt es eine breite Diskussion und viele Missverständnisse. Die TK klärt deshalb die sieben häufigsten Irrtümer über die Organspende auf.

1. "Wenn ich einen Organspendeausweis bei mir trage, bin ich Organspender."

Auf dem Organspendeausweis kann man seinen persönlichen Wunsch, wie im Fall des Todes verfahren werden soll, dokumentieren. Man kann also auch festhalten, dass man einer Organspende widerspricht, die Einwilligung auf bestimmte Organe begrenzen oder bestimmte Organe ausnehmen. Außerdem kann man die Entscheidung über eine Organspende auf eine andere Person übertragen, die in dem Ausweis benannt wird.

2. "Ich bin zu jung/Ich bin zu alt für eine Organspende."

Für die Organspende gibt es kein Mindest- und kein Höchstalter. Da es in jedem Alter Patienten gibt, die auf ein lebensrettendes Spenderorgan warten, gibt es weder nach oben noch nach unten eine Altersgrenze.

3. "Aus religiösen oder ethischen Gründen lehne ich eine Organspende ab."

Die katholische und evangelische Kirche sowie der Zentralrat der Muslime befürworten die Organspende als einen Akt der Nächstenliebe und der Solidarität mit Kranken und Behinderten. Da die jüdische Gesetzesauslegung allerdings den Hirntod nicht als Lebensende anerkennt, sind Organentnahmen erst gestattet, wenn das Herz nicht mehr schlägt. So ist zum Beispiel nach dem Tod die Übertragung der Augenhornhaut möglich.

4. "Ich habe Angst, in der Klinik vorzeitig für tot erklärt zu werden, wenn dort dringend Organe benötigt werden."

Voraussetzung für Organspende ist der vollständige und irreversible Hirntod des Patienten. Er muss unabhängig voneinander von zwei Ärzten im Abstand von mindestens zwölf Stunden festgestellt werden. Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) kann in gewissen Fällen eine apparative Zusatzuntersuchung die Wartezeit ersetzen.

5. "Ich hatte bisher keine Zeit, mich als Organspender registrieren zu lassen."

Der Organspendeausweis ist ein einfaches Papierdokument, das man stets bei sich tragen sollte. Die enthaltenen Informationen sind an keiner Stelle registriert. Viele Krankenkassen wie die TK verschicken die Ausweise kostenlos. Auf vielen Internetseiten steht der Ausweis zum kostenlosen Download bereit.

6. "Aus gesundheitlichen Gründen kann ich kein Organspender sein."

Eine Organspende kommt nicht in Frage, wenn der Verstorbene akut an Krebs erkrankt war oder schwerwiegende Vorerkrankungen wie AIDS oder Tuberkulose hatte. Ob eine Organspende medizinisch möglich ist, prüfen die Ärzte nach dem Hirntod, wenn eine Organspende tatsächlich ansteht. Eine Gesundheitsprüfung zu Lebzeiten ist deshalb nicht nötig.

7. "Ich habe Angst, dass mich meine Angehörigen nicht mehr wiedererkennen, wenn bei einer Transplantation meine Organe entnommen wurden."

Der operative Eingriff der Organentnahme erfolgt mit der gleichen chirurgischen Sorgfalt wie jede andere Operation auch. Die Ärzte und Pflegekräfte versorgen nach der Operation den Toten so, dass er würdig aufgebahrt werden kann. Im Operationssaal für die Entnahmeoperation verschließt der letzte anwesende Arzt die Operationsschnitte des Verstorbenen und klebt ein Pflaster darüber. Pflegekräfte reinigen den Toten, entfernen alle Kanülen und Schläuche und schieben ihn aus dem OP. Jetzt können sich die Angehörigen noch einmal von ihrem Toten verabschieden. Die Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, die Möglichkeit des Abschiednehmens anzubieten.