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Die Impfung

Art des Impfstoffes

Es stehen zwei unterschiedliche Arten von Impfstoffen zur Verfügung: Kinder unter zwei Jahren werden mit einem sogenannten Konjugat-Impfstoff geimpft. Bei allen anderen Personen erfolgt die Impfung mit einem Polysaccharid-Impfstoff. Konjugat-Impfstoffe führen grundsätzlich zu einem länger anhaltenden Impfschutz.

Es gibt insgesamt zwölf verschiedene Untergruppen (Serogruppen) von Meningokokken. Für Meningokokken-Erkrankungen sind zumeist fünf Untergruppen verantwortlich: A, B, C, W135 und Y.

Impfstoffe stehen für folgende Meningokokken Typen zur Verfügung:

  • Typ C
  • Typ A, C, W135 und Y
  • Typ B

Gegen die Erreger der Serogruppen A, C, W135 und Y gibt es sowohl Konjugat- als auch Polysaccharid-Impfstoffe.

Es steht auch ein breit anwendbarer Impfstoff gegen Erkrankungen durch Meningokokken der Erregergruppe B zur Verfügung.

Wirksamkeit

Die meisten geimpften Personen bilden Antikörper gegen die im Impfstoff enthaltenen Meningokokken-Serotypen. Das gilt in allen Altersgruppen und sowohl für Konjugat- als auch für Polysaccharid-Impfstoffe.

Nebenwirkungen

Sowohl bei Konjugat- als auch bei Polysaccharid-Impfstoffen kann es an der Einstichstelle zu Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen kommen. Des Weiteren können allgemeine Symptome wie Abgeschlagenheit, Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen, leichtes Fieber und Magen-Darm-Beschwerden. Bei Polysaccharid-Impfstoffen können auch vermehrte Schläfrigkeit und unruhiger Schlaf auftreten.

Allergische Reaktionen treten sehr selten auf, Fieberkrämpfe wurden in Einzelfällen bei Säuglingen und jungen Kleinkindern beobachtet.

Wer sollte sich gegen Meningokokken impfen lassen und wann?

Altersbezogene Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) empfiehlt die Meningokokken-Impfung allen Kindern im zweiten Lebensjahr mit einer Dosis Meningokokken-C-Konjugatimpfstoff.

Nachholimpfung (Grundimmunisierung aller noch nicht Geimpften bzw. Komplettierung einer unvollständigen Impfserie) zwischen dem Alter von zwei Jahren bis zum Alter von 17 Jahren.

Eine Impfung reicht zum Aufbau eines Abwehrschutzes aus.

Medizinische Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Impfen lassen sollten sich nach der Schutzimpfungsrichtlinie (SiR) auch gesundheitlich gefährdete Personen, zum Beispiel:

Gesundheitlich gefährdete Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz beziehungsweise -suppression mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, insbesondere bei Komplement-/Properdindefizienz, Eculizumab-Therapie (monoklonaler Antikörper gegen die terminale Komplementkomponente C5), Hypogammaglobulinämie sowie anatomischer oder funktioneller Asplenie sollen zusätzlich zu einer Impfung mit einem MenACWY-Konjugatimpfstoff mit einem MenB-Impfstoff geimpft werden. Ebenso sollen Personen mit Haushaltskontakt oder engem, haushaltsähnlichem Kontakt zu einem Patienten mit einer invasiven Meningokokken-Infektion (IME) eine postexpositionelle Impfung erhalten, und zwar nicht nur dann, wenn die Infektion des Indexpatienten durch die Serogruppen A, C, W oder Y, sondern auch wenn sie durch die Serogruppe B verursacht wurde.

Berufliche Impfempfehlung - Leistung des Arbeitgebers

Personen, die einer erhöhten beruflichen Gefährdung durch Meningokokken ausgesetzt sind, sollten sich ebenfalls impfen lassen. Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in den folgenden, dem Anhang der ArbMedVV zu entnehmenden Bereichen bei den aufgeführten Expositionsbedingungen der Arbeitgeber für die Kostenübernahme verantwortlich:

  • Regelmäßige Tätigkeiten in Forschungseinrichtungen/Referenzlaboratorien mit Kontaktmöglichkeiten zu infizierten Tieren/Proben, erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien. Die Impfung erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich mit dem 4-valentem ACWY-Impfstoff.

Gefährdetes Laborpersonal soll (bei Arbeiten mit dem Risiko der Bildung eines N.-meningitidis-Aerosols) zusätzlich zur Impfung mit einem MenACWY-Konjugatimpfstoff eine MenB-Impfung erhalten.

  • Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber am besten vor der Impfung wegen einer etwaigen Kostenübernahme an, da er nach der ArbMedVV verpflichtet ist, die Kosten der Impfung zu übernehmen.

Reiseschutzimpfung bei privaten Auslandsreisen - Mehrleistung der TK

Reisende in epidemische/hyperendemische Länder und bei Aufenthalten in Regionen mit Krankheitsausbrüchen und Impfempfehlung für die einheimische Bevölkerung sowie vor Pilgerreisen (Hadj) wird entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ebenfalls zur Impfung geraten. Das gilt ebenso für Schüler und Studenten vor Langzeitaufenthalten in Ländern mit empfohlener allgemeiner Impfung für Jugendliche oder selektiver Impfung für Schüler:innen/Studierende.

Die Impfung erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich mit dem 4-valentem ACWY-Impfstoff. 

Zusätzliche Impfung mit MenB-Impfstoff: bei Katastrophenhelfer:innen und je nach Exposition auch bei Entwicklungshelfer:innen und medizinischem Personal sowie vor Langzeitaufenthalten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen sowie Personen in Studium oder Ausbildung, wenn dies den Empfehlungen der Zielländer entspricht.

Für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise gilt bei der TK folgende Regelung:

Reisende werden gebeten, sich rechtzeitig auf den Seiten des Auswärtigen Amts über die aktuelle epidemiologische Situation zu informieren:

Meningokokken-B-Impfung für Säuglinge und Kleinkinder - Mehrleistung der TK

Mit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom 18.01.2024 übernehmen wir für diese Impfung die Kosten für Kinder und Säuglinge bis 5 Jahren. Die Impfungen sollten im Alter von 2, 4 und 12 Monaten erfolgen. Nachholimpfungen sollen spätestens bis zum 5. Geburtstag verabreicht werden.