You can also use our website in English -

change to English version

Die Impfung

Art des Impfstoffes

Es handelt sich um einen Totimpfstoff, der aus Mehrfachzuckern (Polysacchariden) der Hülle von Pneumokokken besteht. Dieser Polysaccharid-Impfstoff wirkt gegen die 23 häufigsten Pneumokokken-Typen, die für 90 Prozent aller Pneumokokken-Erkrankungen verantwortlich sind. Er erzeugt aber wie alle Polysaccharid-Impfstoffe bei Kindern unter zwei Jahren keine ausreichende Immunantwort.

Seit Juli 2001 steht auch ein Konjugat-Impfstoff zur Verfügung, bei dem die Polysaccharide an ein Trägerprotein gebunden sind, das die Antwort des Immunsystems auf den Impfstoff erheblich verstärkt. Konjugat-Impfstoffe gelten im Gegensatz zu Polysaccharid-Impfstoffen auch bei Kindern unter zwei Jahren als wirksam.

Derzeit stehen ein siebenvalenter, ein zehnvalenter und ein 13-valenter Pneumokokken-Konjugatimpfstoff zur Verfügung, das heißt, dass diese Impfstoffe gegen sieben, zehn beziehungsweise dreizehn Pneumokokken-Typen wirksam sind. Sie decken damit die häufigsten Pneumokokken-Typen ab, die bei Kindern für schwere Pneumokokken-Erkrankungen und deren Folgen verantwortlich sind.

Wirksamkeit

Die meisten geimpften Personen bilden Antikörper gegen die meisten oder alle im Impfstoff enthaltenen Pneumokokken-Polysaccharide. Das gilt in allen Altersgruppen und sowohl für Konjugat-Impfstoffe als auch für Polysaccharid-Impfstoffe. Personen, die Antikörper ausbilden, sind vor den am häufigsten durch Pneumokokken ausgelösten Erkrankungen geschützt.

Nebenwirkungen

Häufig kommt es an der Einstichstelle zu Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen kommen, gelegentlich auch zu Schwellungen der umliegenden Lymphknoten. Nach der Impfung mit einem Konjugat-Impfstoff kann auch eine Druckempfindlichkeit, die die Bewegung stört, auftreten.

Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen und Fieber treten selten auf. Bei Verwendung eines Konjugat-Impfstoffs können auch Fieber über 39 Grad, Reizbarkeit, Schläfrigkeit, unruhiger Schlaf und Magen-Darm-Beschwerden auftreten.

Vor allem bei Wiederholungsimpfungen mit dem Polysaccharid-Impfstoff und zu geringen Impfabständen können ausgeprägte Reaktionen an der Einstichstelle auftreten. Auch beim Konjugat-Impfstoff wurde bei der Auffrischungsimpfung eine höhere Rate an vorübergehender Druckempfindlichkeit berichtet (bei jedem dritten Geimpften).

Überempfindlichkeitsreaktionen sind selten, allergische Reaktionen wurden nur in Einzelfällen (Polysaccharid-Impfstoff) oder gelegentlich (Konjugat-Impfstoff) beobachtet. Bei Säuglingen und jungen Kleinkindern kann es auch zu einem Fieberkrampf und in Einzelfällen auch zu einem kurzzeitigen schockähnlichen Zustand mit reduzierter Muskelanspannung und Nichtansprechbarkeit (hypoton-hyporesponsive Episode) kommen, die sich aber in der Regel schnell und ohne Folgen zurückbilden.

Wer sollte sich gegen Pneumokokken impfen lassen und wann?

Altersbezogene Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) empfiehlt diese Impfung

  • allen Säuglingen und Kindern vom vollendeten zweiten Lebensmonat bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr sowie
  • Menschen über 60 Jahren.

Zur Grundimmunisierung erhalten entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Säuglinge drei Impfungen mit einem Konjugat-Impfstoff im Abstand von jeweils einem Monat, und zwar im Alter von zwei, drei und vier Lebensmonaten, gefolgt von einer vierten Impfung im Alter von elf bis vierzehn Monaten.

Ungeimpfte Säuglinge im Alter von sieben bis elf Monaten erhalten zwei Impfungen mit einem Konjugat-Impfstoff im Abstand von einem Monat, gefolgt von einer dritten Impfung im zweiten Lebensjahr. Ungeimpfte Kinder im Alter von 15 bis 23 Monaten erhalten zwei Impfungen im Abstand von zwei Monaten.

Kinder unter 24 Monate, bei denen die Impfserie mit dem konjugierten siebenvalenten Impfstoff begonnen wurde, erhalten die noch fehlenden Impfungen zur Komplettierung der Impfserie mit dem 13-valenten Impfstoff. Kinder im zweiten Lebensjahr, die drei Dosen des siebenvalenten Impfstoffes erhalten haben, können auch mit dem zehnvalenten Impfstoff geboostert werden.

Ungeimpfte Menschen über 60 Jahren erhalten einmalig eine Impfung mit einem Polysaccharid-Impfstoff.

Medizinische Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Ungeimpften Kindern ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr, Jugendlichen und Erwachsenen empfiehlt die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die Pneumokokken-Impfung bei Vorliegen einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung infolge folgender Grundkrankheiten:

  • Angeborene und erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, wie zum Beispiel
    • Hypogammaglobulinämie, Komplement- und Properdindefekte,
    • bei Fehlen oder Funktionsbeeinträchtigung der Milz,,
    • bei Sichelzellenanämie,
    • bei Krankheiten der blutbildenden Organe,
    • bei neoplastischen Krankheiten,
    • bei HIV-Infektionen,
    • nach Knochenmarktransplantation
    • vor Organtransplantation oder vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie.
  • Chronische Krankheiten, wie zum Beispiel:
    • Herz-Kreislauf-Krankheiten
    • Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD)
    • Diabetes mellitus oder andere Stoffwechselkrankheiten
    • Chronische Nierenkrankheiten/nephrotisches Syndrom
    • Neurologische Krankheiten, zum Beispiel Zerebralparesen oder Anfallsleiden
    • Liquorfistel

Empfehlung für Wiederholungsimpfungen - über TK-Gesundheitskarte

Eine Wiederholungsimpfung nach einer Impfung mit dem Polysaccharid-Impfstoff ist bei Kindern über zehn Jahren, Jugendlichen und Erwachsenen mit den nachfolgenden Indikationen im Abstand von fünf Jahren und bei Kindern unter zehn Jahren im Abstand von mindestens drei Jahren empfohlen:

  • Angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion
  • Chronischen Nierenkrankheiten/nephrotisches Syndrom

Gefährdete Kleinkinder erhalten eine Impfung mit Pneumokokken-Konjugatimpfstoff. Personen mit fortbestehender gesundheitlicher Gefährdung können ab vollendetem fünften Lebensjahr Polysaccharid-Impfstoff erhalten.

Bei denen aufgrund einer Grunderkrankung geimpften Personen ist die Vollendung des 60. Lebensjahres keine Indikation für eine Wiederholungsimpfung.