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Ja, Sie müssen die Rechnung für die in Anspruch genommene Behandlung zunächst vor Ort selbst bezahlen.

Weitere Details

Bei einer gezielten Inanspruchnahme von Leistungen im Ausland nehmen Sie diese als Privatpatient:in in Anspruch. Sie erhalten eine Privatrechnung. Damit wir eine Kostenerstattung prüfen können, reichen Sie bitte detaillierte und quittierte Rechnungen sowie Verordnungen bei uns ein. Aus den Unterlagen muss genau hervorgehen, wer behandelt wurde, worin die Behandlung oder Leistung bestand und welche konkreten Kosten dafür angefallen sind.