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Die Osteopathin oder der Osteopath muss eine bestimmte Qualifikation nachweisen können und Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen sein oder zumindest durch die Ausbildung dazu berechtigt sein, einem solchen Verband beizutreten.

Weitere Details

Das Wichtigste: Die Behandlung muss qualitätsgesichert sein. Daher muss eine Ärztin oder ein Arzt diese veranlassen und Ihnen eine ärztliche Bescheinigung hierüber aushändigen. Behandeln muss dann nicht unbedingt eine Ärztin oder ein Arzt - dies kann jede Osteopathin und jeder Osteopath, 

  • der eine umfassende Ausbildung in verschiedenen Teilgebieten der Osteopathie (parietale, viszerale und craniale Osteopathie) erfolgreich absolviert hat und
  • Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist oder zumindest durch den erfolgreichen Abschluss seiner Ausbildung dazu berechtigt ist, einem solchen Berufsverband beizutreten.