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Jede/r Ärztin/Arzt oder auch Zahnärztin/Zahnarzt kann die ärztliche Bescheinigung formlos ausstellen. Es ist wichtig, dass sie vor Beginn der Behandlung ausgestellt wurde und dies auch auf der Bescheinigung aufgedruckt ist. Außerdem sollte noch "Osteopathische Behandlung" vermerkt sein. Wir benötigen pro Kalenderjahr eine formlose Bescheinigung, die wir für maximal drei Behandlungen akzeptieren.