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Was die Ärztin oder der Arzt auf Rezept und damit zu Lasten der Krankenkasse verordnen darf, regeln die Arzneimittel-Richtlinien. Deshalb kann es mehrere Gründe haben, wieso Ihre ärztliche Praxis Ihnen ein Privatrezept ausstellt.

Weitere Details

Gründe für die Ausstellung eines Privatrezepts können zum Beispiel sein:

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt besitzt keine Kassenzulassung.
  • Das Medikament ist nicht rezeptpflichtig. Das heißt, dass Sie es auch ohne ärztliche Verordnung erhalten können und daher selbst zahlen müssen.
  • Es handelt sich um ein verschreibungsfreies, aber apothekenpflichtiges alternatives Arzneimittel .
  • Das Arzneimittel gehört zu den sogenannten "ausgeschlossenen Medikamenten". Das sind beispielsweise Arzneimittel gegen Bagatellerkrankungen wie Schnupfenpräparate, die Antibabypille für Frauen ab 22 Jahren oder Lifestyle-Medikamente wie Appetitzügler

Darüber hinaus kann nur Ihre Ärztin oder Ihr Arzt aus der Vielzahl der Arzneimittel kompetent das richtige Medikament auswählen. Die Ärztin oder der Arzt trägt die Verantwortung für die Therapie und entscheidet deshalb, welches Medikament er oder sie verordnet.