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Festbeträge gibt es nur für solche Medikamente, die Sie in gleicher oder ähnlicher Qualität wie die teureren Präparate erhalten können. Das sind vor allem die sogenannten Generika: preisgünstige Arzneimittel mit erprobten Wirkstoffen, deren Patentschutz abgelaufen ist.

Weitere Details

Ein Festbetrag wird außerdem erst festgesetzt, wenn es genügend Hersteller gibt, die das Medikament zu dem günstigen Preis anbieten. Mindestens 20 Prozent solcher Arzneimittel müssen erhältlich sein.

So bekommen Sie bewährte Medikamente in hoher Qualität und kostengünstig zugleich.