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In vielen Fällen brauchen Sie gar keine Zuzahlung zu leisten. Einige dieser Fälle sind im Folgenden aufgelistet.

Weitere Details

Zum Beispiel in folgenden Fällen müssen Sie für Medikamente nichts zuzahlen:

  • Wenn das Rezept für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ausgestellt ist.
  • Wenn es sich um Blut- und Harnteststreifen handelt.
  • Für Arznei- und Verbandmittel bei Beschwerden in der Schwangerschaft oder im Zusammenhang mit einer Entbindung, wenn dies auf dem Kassenrezept vermerkt ist.
  • Wenn Sie von den Zuzahlungen befreit sind.