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Wenn Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ein Medikament verordnet, muss sie bzw. er in jedem Einzelfall prüfen, ob es medizinisch notwendig, sinnvoll und wirtschaftlich ist. Sprechen Sie dieses bei Ihrem nächsten Arztbesuch an und lassen sie sich erklären, warum Ihnen nur noch ein Privatrezept ausgestellt wird.

Weitere Details

Wirtschaftlich kann auch bedeuten, dass zur individuellen Therapie aus ärztlicher Sicht nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel ausreichend und zweckmäßig eingesetzt werden sollen, die Sie grundsätzlich selbst zahlen müssen. 

Nur eine Ärztin bzw. ein Arzt kann aus der Vielzahl der Arzneimittel kompetent das richtige auswählen. Die Krankenkassen dürfen Arzneimittelverordnungen nicht genehmigen. Sollte Ihre Arztpraxis unsicher sein, ob ein Arzneimittel verordnen werden darf, kann diese sich an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung wenden.