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Auf jeden Fall sollten Sie zunächst Ihre HNO-Ärztin oder Ihren HNO-Arzt befragen, was Sie beim Schwimmen und Tauchen beachten sollten. Für Kinder, die im Schulunterricht schwimmen gehen, zahlt die TK eine Schwimmschutzotoplastik. Erwachsene tragen die Kosten selbst.

Weitere Details

Damit für Kinder die Kosten übernommen werden können, benötigen Sie dafür eine ärztliche Verordnung. Den Schwimmschutz erhalten Sie von Ihrer Hörgeräteakustikerin oder Ihrem Hörgeräteakustiker.

Um die Ohren vor Wasser zu schützen, können alternativ zum Beispiel handelsübliche Gehörgangsstöpsel aus dem Schwimmsport, eine in Apotheken erhältliche Gehörschutzwolle oder ein gefetteter Wattepfropf genutzt werden. Dies sind allerdings Produkte, für die die TK keine Kosten übernimmt.