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Krankengeld wird immer rückwirkend ausgezahlt. In der Regel erhalten Krankengeld-berechtigte Personen das Geld innerhalb weniger Tage, nachdem wir die Krankmeldung von der Praxis bekommen haben.

Weitere Details

So bekommen Sie Ihr Kran­ken­geld ausbe­zahlt

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Krankengeld wird automatisch überwiesen

Jede Krankmeldung, die bei uns eingeht, löst automatisch eine Überweisung an die Krankengeld-berechtigte Person aus. Nach Ihrem Besuch in der Praxis bekommen wir die Krankmeldung in der Regel noch am selben Tag elektronisch übermittelt.

Ausnahme "Zur Vorlage bei der Krankenkasse"

In seltenen Fällen erhalten Sie von der Praxis den Ausdruck Ihrer Krankmeldung mit dem Hinweis "Zur Vorlage bei der Krankenkasse". Wenn Sie diesen Ausdruck erhalten haben, senden Sie ihn uns bitte zeitnah zu. Dann können wir Ihnen schnellstmöglich das Krankengeld überweisen. Mit der TK-App können Sie die Krankmeldung für die Krankenkasse zum Beispiel abfotografieren und an uns versenden.

Im Krankenhaus? Senden Sie uns die "Liegebescheinigung"

Sollten Sie sich stationär im Krankenhaus befinden, lassen Sie sich vom Krankenhaus eine sogenannte "Liegebescheinigung" ausstellen, die Sie uns anstelle der Krankmeldung zusenden.

Für die Zahlung des Krankengeldes ist das Feststellungsdatum Ihrer Krankmeldung oder das Ausstellungsdatum der Liegebescheinigung entscheidend. Bis zu diesem Datum zahlen wir Ihnen rückwirkend das Krankengeld aus.

Wieder arbeitsfähig? Geben Sie uns Bescheid!

Sind Sie wieder arbeitsfähig? Dann informieren Sie uns bitte. Nutzen Sie dafür am besten unseren Online-Service "Ende der Arbeitsunfähigkeit mitteilen" über "Meine TK".

Ende der Arbeitsunfähigkeit mitteilen