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Sie haben wegen einer Erkrankung schon einmal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld erhalten? Dann können Sie wegen dieser Krankheit erst wieder Krankengeld bekommen, wenn ein neuer Drei-Jahres-Zeitraum begonnen hat. Darüber hinaus müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

Weitere Details

  • Sie müssen mit Anspruch auf Krankengeld versichert sein, wenn Sie erneut arbeitsunfähig werden.
  • In der Zwischenzeit dürfen Sie mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig gewesen sein.
  • Sie müssen in dieser Zeit mindestens sechs Monate erwerbstätig gewesen sein oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben.