Ich bin Künstler oder Publizist. Wie berechnet sich mein tägliches Arbeitseinkommen für die Krankengeldzahlung?
Wir teilen Ihr beitragspflichtiges Arbeitseinkommen durch 360 Tage. Tage, an denen Sie nicht pflichtversichert in der Künstlersozialversicherung waren, werden ebenso abgezogen wie Tage von Mutterschafts- und Krankengeld.