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Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen die Leistungen der TK-Pflegeversicherung für den Pflegegrad 1 auf einen Blick.

Weitere Details

Leistungsübersicht Pflegegrad 1

Leistung

Betrag

Entlastungsbetrag verwendbar für:

Bis zu 125 Euro monatlich

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag

für:

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen
  • Hilfen zur Haushaltsführung
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
  • Tages- und Nachtpflege

Zuschuss zur vollstationären Pflege

125 Euro monatlich

Beratungseinsatz von Pflege-Experten

1x pro Halbjahr möglich

Pflegeberatung

kostenlos

Pflege-Hilfsmittel

  • Verbrauchshilfsmittel bis zu 40 Euro monatlich.
  • Hausnotruf-Zuschuss von maximal 25,50 Euro monatlich
  • Technische Pflege-Hilfsmittel: Keine Begrenzung. Für Versicherte ab 18 Jahren fällt eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Kosten an. Sie beträgt höchstens 25 Euro je Hilfsmittel.

Wohnumfeld-Verbesserung

  • Bis zu 4.000 Euro
  • Bis zu 16.000 Euro bei mehreren Pflegebedürftigen pro Haushalt

Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften

214 Euro monatlich

Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten Wohngruppen

Bis zu 2.500 Euro pro Person, bis zu 10.000 Euro für die gesamte Wohngruppe. Einmaliger Zuschuss unter bestimmten Voraussetzungen für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung.

Beihilfeberechtigte bekommen Leistungen aus der Pflegeversicherung nur zur Hälfte gezahlt. In der Regel übernimmt die Beihilfe die restlichen Kosten oder einen Teil davon.