You can also use our website in English -

change to English version

Für die Ersatzpflege zahlen wir für maximal 42 Tage bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Außerdem können Sie bis zu 806 Euro Ihres noch nicht ausgeschöpften Anspruchs auf Kurzzeitpflege zusätzlich für die Ersatzpflege verwenden. Der Betrag für die Kurzzeitpflege verringert sich entsprechend. Möchten Sie diesen Betrag gerne nutzen, teilen Sie uns dies auf dem Antrag oder der Abrechnung mit. 

Weitere Details

Ersatzpflege in einer stationären Einrichtung

Bei der Ersatzpflege in einer stationären Einrichtung können nur die pflegebedingten Aufwendungen von uns übernommen werden. Investitionskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder Fahrkosten zur Einrichtung müssen Sie grundsätzlich selbst tragen.

Für bis zu 42 Tage je Kalenderjahr erhalten Sie während der Ersatzpflege weiterhin die Hälfte Ihres Pflegegeldes - zusätzlich zu den Leistungen der Ersatzpflege. 

Unter Umständen kann ein Teil dieser Kosten über den Entlastungsbetrag erstattet werden. 

Mehr zum Thema: