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Ja, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie eine gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt zehn Euro pro Verordnung sowie zehn Prozent der tatsächlichen Kosten. Dies gilt pro Kalenderjahr maximal für die ersten 28 Tage. Danach müssen Sie keine Zuzahlung mehr leisten.

Weitere Details

Im Kalenderjahr brauchen Sie nur Zuzahlungen bis zu einer bestimmten Grenze zu leisten. Diese beträgt zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinkünfte. Wenn Sie schwerwiegend chronisch krank sind, beträgt die Grenze ein Prozent.

Informieren Sie sich ausführlich über die Zuzahlungen und wie Sie sich davon befreien lassen können, unter folgendem Link:

Befreiung von Zuzahlungen