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Sie können frei wählen, welchen Dienst Sie beauftragen. Wichtig ist, dass er zugelassen ist. Pflege- und Betreuungsdienste, die mit uns eine Vergütungsvereinbarung haben, rechnen ihre Tätigkeiten direkt mit uns ab. 

Weitere Details

Wählen Sie einen Dienst, der keine Vergütungsvereinbarung mit uns abgeschlossen hat, bezahlen Sie die Rechnungen zunächst selbst. Anschließend reichen Sie diese bei uns ein. Wir erstatten Ihnen dann bis zu 80 Prozent des gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrags in dem jeweiligen Pflegegrad.

Günstiger und bequemer sind für Sie deshalb Pflege- oder Betreuungsdienste, die eine Vergütungsvereinbarung mit uns haben.