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Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Untersuchung auf Ihren Wunsch durchführt, berechnet sie oder er die Kosten privat. Eine Kostenbeteiligung ist nicht möglich. Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt jedoch feststellt, dass die Untersuchung medizinisch notwendig ist, zum Beispiel zum Ausschluss einer Krankheit, rechnet sie oder er die Kosten über die TK-Gesundheitskarte ab.

Weitere Details

Ausführliche, wissenschaftlich fundierte Aussagen zu möglichem Nutzen und Schaden eines Brustultraschalls finden Sie im IGeL-Monitor auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.