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Für Schutzimpfungen, die aus beruflichen Gründen nötig sind, übernimmt in der Regel Ihr Arbeitgeber die Kosten. Sprechen Sie ihn am besten vor der Impfung darauf an.

Weitere Details

Ihr Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die Kosten der Impfung zu übernehmen, wenn das Infektionsrisiko tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Im Einzelfall kann die Krankenkasse zuständig sein.

Wenn bei Auszubildenden eine Impfung im Rahmen der Ausbildung erforderlich wird, ist grundsätzlich das für die Ausbildung zuständige Unternehmen beziehungsweise der zuständige Träger für den Impfschutz verantwortlich und trägt daher auch die Kosten.