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Falls Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine Gebühr für das Eintragen der Stempel verlangt oder dies verweigert, können Sie diese Maßnahmen im Einzelfall auch ohne Stempel einreichen. Wichtig ist dabei, dass Sie einen entsprechenden Hinweis sowie Untersuchungsdatum, Name, Adresse und Telefonnummer des Arztes oder der Ärztin in dem Stempelfeld vermerken.

Weitere Details

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass das nur für eine Maßnahme gilt. Haben Sie mehrere Maßnahmen durchführen lassen, müssen Stempel vorliegen oder nachgereicht werden.

Lassen Sie sich direkt im Rahmen des ärztlichen Termins die Maßnahme bestätigen. Wenn Sie sich die Bestätigung erst im nächsten Quartal holen, kann die Praxis eine Gebühr verlangen. Diese dürfen wir Ihnen jedoch nicht erstatten.