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Voraussetzung ist, dass eine seelische Krankheit vorliegt. Emotionen, Wahrnehmungen und Reaktionen können dann nicht mehr richtig verarbeitet werden. In der psychotherapeutischen Sprechstunde wird geklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegen könnte.

Wichtig: Fragen Sie Ihren Therapeuten, ob er eine Kassenzulassung hat. Als Orientierungshilfe: Wenn er die TK-Gesundheitskarte akzeptiert, besteht eine Kassenzulassung.

Weitere Details

Folgende Therapeuten und Therapeutinnen bieten eine professionelle und qualifizierte Versorgung und dürfen mit der TK abrechnen:

  • Psychotherapeutisch tätige Ärzte und Ärztinnen
  • Psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Therapeutinnen

Heilpraktiker:innen sind nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Eine heilpraktische Ausbildung und die Zulassung nach dem Heilpraktiker-Gesetz (HeilprG) können wir für eine Kostenübernahme nicht anerkennen.

In diesen Fällen zahlt die TK nicht

Wenn die Psychotherapie allein der Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung dient, ist sie keine Leistung der Krankenversicherung, das heißt, die TK kann keine Kosten übernehmen.