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Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur richtet sich an kranke oder in ihrer Gesundheit gefährdete Mütter oder Väter. Kinder bis zwölf Jahre können als Begleitperson mitfahren oder nehmen an den Behandlungen teil, falls sie ebenfalls behandlungsbedürftig sind. Die wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung einer solchen Kur ist, dass Sie Erholungsbedarf haben, um Ihrer Erziehungsverantwortung angemessen nachkommen zu können.

Weitere Details

Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur kann für Sie infrage kommen, wenn Sie kurbedürftig sind und eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutreffen:

  • Sie haben erhebliche Probleme, Ihre Kinder zu erziehen und zu versorgen.
  • Sie sind familiär stark belastet oder befinden sich in einer Trennungssituation.
  • Sie sind psychisch extrem belastet, zum Beispiel durch ein chronisches Erschöpfungssyndrom.
  • Sie versorgen pflegebedürftige oder behinderte Kinder oder Angehörige.

Besonderheit bei Mütter - und Mutter-Kind-Kuren:
Wenn wir Ihre Kur bewilligen können, erhalten Sie von uns eine Auswahl von für Sie geeigneten Kliniken. Beachten Sie bitte, dass es zu langen Wartezeiten bis zum Kurantritt kommen kann. Am besten nehmen Sie vorab Kontakt mit Ihrer Wunscheinrichtung auf. Dann teilen Sie uns mit, für welche Kurklinik Sie sich entschieden haben. Das können Sie hier online tun:

Kurklinik mitteilen

Sie benötigen für diese Mitteilung ein Kennwort, das wir Ihnen zusammen mit der Bewilligung Ihrer Kur zusenden.