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Der Eigenanteil für Patientinnen und Patienten bei stationären Kuren sowie bei einer ambulanten Reha beträgt 10 Euro täglich. Bei der ambulanten Vorsorge beteiligen Sie sich mit 10 Prozent an den vertraglich vereinbarten Kosten der Kurmittel, die Ihnen der Kurarzt oder die Ärztin verordnet hat. Pro Verordnung fallen noch einmal jeweils 10 Euro an.

Weitere Details

Sie zahlen Ihren Eigenanteil direkt an die Einrichtung, in der Sie Ihre Kur verbringen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen nichts dazu bezahlen.

Es gibt verschiedene Formen von Reha und Kuren, für die jeweils unterschiedliche Zuzahlungen geleistet werden müssen. In der Tabelle finden Sie eine aktuelle Übersicht. Dies gilt für Personen, die 18 Jahre oder älter sind.

Übersicht zu den Zuzahlungen

Maßnahme

Höhe der Zuzahlung für Versicherte

Ambulante Rehabilitation

10 Euro pro Tag. Dauert die ambulante Reha länger als 42 Tage, ist die Zuzahlung auf 28 Tage begrenzt. Für manche ambulanten Rehas ist der Rentenversicherungsträger zuständig. In diesem Fall besteht keine Zuzahlungspflicht.

Ambulante Vorsorge

10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung.
Teilnehmende zahlen die Zuzahlung direkt an die Einrichtung, in der die Maßnahme stattfindet.

Anschluss-Heilbehandlung

10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage. Hierzu werden die Krankenhauszuzahlungen angerechnet, die im Kalenderjahr bereits geleistet wurden. Ebenso angerechnet werden die Zuzahlungen, die im Kalenderjahr bereits an die Rentenversicherung gezahlt wurden.

Mutter- und Vater-Kind-Kur

10 Euro pro Tag der Maßnahme. An- und Abreisetag zählen jeweils als 1 Tag.

Stationäre Vorsorge

Wie Mutter- und Vater-Kind-Kur.
Stationäre Rehabilitation

10 Euro pro Tag. An- und Abreise zählen jeweils als 1 Tag. Dauert die stationäre Reha länger als 42 Tage (6 Wochen), ist die Zuzahlung auf 28 Tage begrenzt. Ist der RV-Träger zuständig, besteht grundsätzlich bis zu 42 Tage Zuzahlungspflicht.

Sie zahlen Ihren Eigenanteil direkt an die Einrichtung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen nichts dazu bezahlen.

Eigenanteile nur bis zu Ihrer persönlichen Belastungsgrenze

Ist die TK der Kostenträger der Kur, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Eigenanteile leisten Sie nur bis zu einer bestimmten Grenze, die sich nach Ihrem persönlichen Einkommen oder Ihrem Familien-Einkommen richtet.

Lesen Sie mehr über die Befreiung von der Zuzahlung .