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Für die Anreise zu einer stationären Vorsorgekur mit öffentlichen Verkehrsmitteln entstehen Ihnen neben der gesetzlichen Zuzahlung keine weiteren Kosten. Fahren Sie mit einem Pkw, übernimmt die TK 20 Cent je Kilometer, jedoch maximal begrenzt auf die fiktiven Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.

Weitere Details

Als Zuzahlung leisten Sie je einfache Fahrt zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro.

Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Wir bieten einen Fahrkartenservice an. Sie bestellen darüber Ihre Fahrkarte für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsmittels und diese wird Ihnen rechtzeitig kostenfrei nach Hause geschickt. Die Unterlagen für den Fahrkartenservice erhalten Sie zusammen mit den Unterlagen einer bewilligten stationären Vorsorgekur. Damit zahlen Sie die Kosten für die Fahrkarte nicht im Voraus.

Fahrt mit dem Pkw

Möchten Sie dagegen mit dem Pkw fahren, obwohl die Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel ausreicht, wird die Erstattung auf die angegebenen fiktiven Kosten für öffentliche Verkehrsmittel begrenzt. Wir übernehmen in diesem Fall 20 Cent je Kilometer, maximal jedoch die Kosten für das wirtschaftlichere Transportmittel.

Reichen Sie uns einfach den vollständig ausgefüllten Fragebogen ein und wir berechnen Ihren Erstattungsanteil. 

In jedem Fall gilt: Falls Verpflegungs- oder Übernachtungskosten sowie Kosten für den Gepäcktransport anfallen, dürfen wir diese nicht übernehmen.

Bei einer Vorsorgekur ist es grundsätzlich nicht zwingend medizinisch notwendig, dass Sie jemand bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln begleitet. Deshalb dürfen wir keine Kosten für eine Begleitperson übernehmen.