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Bei einem ersten Termin klären Sie mit der Kieferorthopädin oder dem Kieferorthopäden, ob ein Behandlungsbedarf besteht und welche Behandlung angeraten ist.

Weitere Details

Das Erstgespräch oder die Voruntersuchung rechnet die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde direkt über die TK-Gesundheitskarte mit uns ab, unabhängig davon, ob es anschließend zu einer Behandlung kommt, für die wir die Kosten übernehmen.

Stellt die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde bei der Untersuchung fest, dass wir die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung nicht übernehmen können, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bei Kindern oder Erwachsenen nicht vorliegen, zahlen Sie alle weiteren Untersuchungen selbst.

Liegen die Voraussetzungen ab der kieferorthopädischen Indikationsgruppe 3 (KIG 3)  vor, erstellt die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde einen Behandlungsplan.

Zusatzversicherung für Kinder

Übrigens bietet der Kooperationspartner der TK, die Envivas Krankenversicherung AG, eine Zusatzversicherung an, die auch kieferorthopädische Behandlungen von Kindern und Jugendlichen mit einem jährlichen Erstattungsbetrag von 1.000 Euro abdeckt. Bitte beachten Sie, dass Sie Leistungen der Zusatzversicherung erst acht Monate nach Vertragsabschluss in Anspruch nehmen können.
 

Zum Envivas-Tarif ZahnFlex