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Vor Beginn der Behandlung prüfen wir, ob wir die Kosten übernehmen können. Dafür stellt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt einen Behandlungsplan auf und reicht ihn bei uns ein. Nach unserer Kostenzusage werden die vertraglich vereinbarten und genehmigten Kosten dann direkt über die TK-Gesundheitskarte abgerechnet. Wichtig: Eine erfolgreiche Behandlung setzt die aktive und intensive Mitarbeit des Patienten oder der Patientin voraus. Zähne und Zahnfleisch müssen besonders gründlich gereinigt werden. 

Weitere Details

Vor Behandlungsbeginn informiert Sie Ihre zahnärztliche Praxis auch über eventuelle Kosten für Privatbehandlungen. Mögliche zusätzliche Leistungen, die Ihnen von der Praxis angeboten werden und die wir nicht übernehmen dürfen, sind zum Beispiel:

  • Risikotest, um eine Parodontitis frühzeitig zu erkennen
  • Laboruntersuchungen wie mikrobiologische Tests, Enzymtests oder DNA-Analysen
  • Parodontitisbehandlung an Zahnimplantaten
  • Antibiotika, welches direkt in die Zahntaschen eingelegt werden
  • Desinfektion der Zahnfleischtaschen mittels Laser oder Ozontherapie
  • Langzeit-Desinfektionstherapie

Hinweis zur professionellen Zahnreinigung:

Zahnärztliche Praxen fordern häufig eine professionelle Zahnreinigung als Vorbehandlung für eine erfolgreiche Parodontitistherapie, da der vorliegende Zahnstein vor einer Behandlung entfernt sein muss. Ab dem 1. Oktober 2022 beteiligen wir uns anteilig an den Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Zahlt die TK die professionelle Zahnreinigung?

Langfristige Nachbehandlung sichert den Behandlungserfolg

Nach Abschluss der aktiven Zahnfleischbehandlung können Sie über einen Zeitraum von zwei Jahren die sogenannte unterstützende Parodontitistherapie (UPT) in Anspruch nehmen. In Absprache mit Ihrer Praxis und abhängig vom Grad Ihrer Erkrankungen sind ein- bis dreimal pro Jahr Kontrolltermine vorgesehen. Neben der Kontrolle der Mundhygiene werden die Zähne von Biofilmen und Belägen befreit. Eine Verlängerung ist möglich, muss aber von uns vorab genehmigt werden.

Unbürokratische Behandlung bei Pflegebedarf 

Wenn Sie pflegebedürftig oder stark beeinträchtigt sind und die Fähigkeit der Aufrechterhaltung der Mundhygiene nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist, kommt eventuell eine vereinfachte bedarfsgerechte Behandlung einer Parodontitis für Sie in Frage. Sprechen Sie einfach Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt an, ob diese Regelung auf Sie zutrifft.

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