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Rechnet die Zahnarztpraxis den bewilligten Festzuschuss, über die Kassenzahnärztliche Vereinigung mit der TK ab, müssen Sie sich um nichts weiter kümmern. Zahlen Sie dagegen die Kosten zunächst selbst, reichen Sie die Unterlagen anschließend bei uns zur Erstattung ein.

Weitere Details

Wenn Ihre Praxis den Festzuschuss direkt mit uns abrechnet, erhalten Sie von dieser eine separate Rechnung über Ihren Eigenanteil. Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie die Unterlagen dort einreichen.

Sofern Sie sich für eine Zahnersatzversorgung entscheiden, welche Sie nach Vereinbarung mit Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin im vollen Umfang vorerst selbst zu tragen haben, reichen Sie die Abschluss-Rechnung und Labor-Rechnungen anschließend bei uns zur Erstattung ein. Am bequemsten geht das in "Meine TK" oder in der TK-App.

Online-Service zur Kostenerstattung für Zahnersatz öffnen

Alternativ senden Sie die Unterlagen an unsere zentrale Großkundenanschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): 

Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg